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VG Wort/Literar Mechana

Beitrag vom 15. August, 2019,
um 11.46 Uhr
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Ute Flockenhaus

Schon angemeldet bei der VG Wort/Literar Mechana?

Die VG Wort ist ein gemeinnütziger Verein von deutschen Autoren und Verlagen zur Verwertung von Urheberrechten und steht unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes. Für Autorinnen und Autoren mit Wohnsitz in Österreich ist als Pendant die Verwertungsgesellschaft Literar Mechana zuständig.

Derzeit verwaltet die VG Wort treuhänderisch die Ansprüche von 400.000 Autoren und 10.000 Verlagen, die Literar Mechana verwaltet die Rechte von 17.000 Bezugsberechtigten. Ihre Einnahmen beziehen die Verwertungsgesellschaften von Industrieverbänden, Bibliotheken, Herstellern von z. B. Druckern oder Kopiergeräten, Bund und Ländern – also alle Unternehmen und Organisationen, die das geistige Eigentum anderer in irgendeiner Form nutzen oder an dessen Verbreitung beteiligt sind. Die Basis für die Verteilung der Einnahmen an Autoren und Verlagen erfolgt nach einem umsatzbezogenen Verteilungsschlüssel. Berechtigt sind alle Urheber und Verlage, die mit der Verwertungsgesellschaft einen Wahrnehmungsvertrag geschlossen haben.

Seit 2011 gibt es eine Klage gegen das Verteilungssystem der VG Wort, die der BGH am 4. Mai 2016 zugunsten des Klägers entschieden hat. Demnach sind pauschale Beteiligungen von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort rechtswidrig, da Verlage keine Inhaber von Urheberrechten sind. 

Einen Antrag auf Wahrnehmungsvertrag können deutsche Autorinnen und Autoren stellen bei www.vgwort.de und österreichische Autorinnen und Autoren bei www.literar.at

Sobald der Wahrnehmungsvertrag unterschrieben ist, sollten Sie Ihre Buchtitel bei der entsprechenden Verwertungsgesellschaft melden. Jeder einzelne Buchtitel bedarf einer gesonderten Meldung, die jedoch online rasch erledigt ist. Wissenswert ist lediglich, dass bei der VG Wort Sachbücher unter der Rubrik „Wissenschaft“ geführt werden und dass Sie daran denken sollten, alle Ausgaben Ihres Buches (Print, E-Book) zu melden. Ihr E-Book melden Sie unter der Rubrik "Metis" und zwar jede einzelne Website, auf der Ihr E-Book vertrieben wird einzeln. Ausgenommen von der Meldung ist das Kindle-Format von Amazon, da dieses kopiergeschützt ist.

Für Ihr gemeldetes Sachbuch erhalten Sie von der VG Wort jährlich eine Tantieme, die nach einem komplizierten Abgabeschlüssel errechnet wird. Die Meldung gilt 36 Monate lang, danach erlischt sie, da man davon ausgeht, dass innerhalb von 3 Jahren alle Ansprüche abgegolten sind. 

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