Buchpreisbindung: Was darf ich, was nicht?
Dass gedruckte Bücher in Deutschland der Buchpreisbindung unterliegen, ist bekannt. Aber wie steht es mit Hörbüchern oder E-Books, sind diese ebenfalls preisgebunden? Und darf ich zum Beispiel als Seminaranbieter Bücher in einem Bundle-Angebot „Seminarteilnahme plus kostenlosem Buch“ anbieten? Oder droht mir dann gleich die einstweilige Verfügung? Und wie ist es mit dem Verschenken von Büchern? Darf ich oder darf ich nicht?
Schlagen wir doch einfach mal einen lichten Pfad in den Paragrafendschungel.
1. Welche Produkte unterliegen der Preisbindung?
- Bücher
- Musiknoten
- Karten
- E-Books
2. Für welche Produkte sind die Preise nicht gebunden, also prinzipiell frei wählbar?
- Hörbücher
- Bücher, bei denen der Verlag die Preisbindung aufgehoben hat
- fremdsprachige Bücher (sofern sie nicht hauptsächlich für D produziert wurden)
3. Für wen gilt die Preisbindung?
Das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) gilt für alle, die geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkaufen.
4. Dürfen wir zum Beispiel ein Bundle aus Tagesseminar oder Coaching plus Gratis-Buch anbieten?
Ja, dürfen wir, weil das Buch als Nebenware (Zugabe) gewertet wird.
5. Dürfen wir zu Marketingzwecken dem preisgebundenen Buch ein schönes Give-away beilegen?
Jein. Wenn das Buch die Hauptware darstellt, dürfen wir kostenlose Waren oder Dienstleistungen nur dann zugeben, wenn deren Verkehrswert zwei Prozent des Buchpreises nicht übersteigen.
Erlaubt wäre es also, einem Buch mit einem Ladenpreis von 20 Euro einen kostenlosen Billig-Kugelschreiber mit einem Verkehrswert von max. 40 Cent hinzuzulegen.
Nicht erlaubt wäre die Zugabe, wenn es sich dabei zum Beispiel um ein Hörbuch oder eine DVD mit einem Verkehrswert von über 40 Cent €uro handeln würde.
6. Was sagen die Preisbindungshüter zum Vertrieb zweier gleichwertiger Produkte?
Wenn man zwei gleichwertige Produkte, also Buch und zum Beispiel eine Flasche Wein, zu einem Kopplungsangebot zusammenfügen möchte, muss der Preis des Bundles so bemessen sein, dass der preisfreie Wein das Buch nicht subventioniert.
7. Verschenken zu Marketingzwecken
Das Verschenken von Büchern ist erlaubt, auch wenn es zu Marketingzwecken erfolgt. Wenn wir zum Beispiel bei einem Social-Media-Gewinnspiel eine bestimmte Anzahl von Büchern verlosen möchten, können wir dies nach Lust und Laune tun.
8. Wann darf der gebundene Ladenpreis aufgehoben werden?
Wenn der Verlag realisiert, dass der Verkauf eines Buches so gar nicht den Erwartungen entspricht, darf er den Preis des Buches aufheben. Allerdings frühestens 18 Monate nach Erscheinen des Buches.
9. Gilt die Buchpreisbindung in allen deutschsprachigen Ländern?
Nein. Sie gilt in Deutschland und Österreich, seit 2007 jedoch nicht mehr in der Schweiz.
Der gesamte europäische Raum ist in der Frage der Buchpreisbindung noch sehr disparat. Auch Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande haben die Buchpreisbindung. Nicht jedoch Großbritannien, Finnland, das Baltikum und Dänemark.
Sinn der Buchpreisbindung ist es, dem Buch als Kulturgut eine Sonderstellung zukommen zu lassen und ein vielfältiges Buchangebot sowie eine flächendeckende Versorgung durch kleinere Buchhandlungen zu gewährleisten. Welche Auswirkungen das Aussetzen der Preisbindung haben kann, zeigt die Entwicklung der Schweiz seit 2007. Seit der Aufhebung des dortigen Sammelrevers mussten zahlreiche kleinere Buchhandlungen schließen und es dominieren inzwischen große Buchhandelsfilialisten wie Thalia, Orell Füssli oder Fnac – zum Teil mit sehr preisaggressiven Strategien.
Freuen wir uns also, dass uns die Preisbindung in D und AU noch erhalten ist und damit viele kleine Buchhandlungen um die Ecke ein Angebot jenseits des Bestseller-Mainstreams vorhalten können.
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