Quellenangaben – und wenn ja, wie?
Quellenangaben sind ein eher leidiges Thema beim Schreiben. Entweder man vergisst, eine Quelle, die man nutzt, gleich zu notieren, oder man erinnert sich ohnehin nur vage, wo man etwas gelesen hat. Dennoch sind Quellen wichtig, und zwar in zweierlei Hinsicht. Zum einen möchten auch wir ordentlich zitiert und als geistiger Urheber genannt werden, wenn sich ein anderer Autor auf unsere Publikation bezieht. Zum anderen können wir mit der Angabe von Quellen unsere Argumentation untermauern und ihre Validität erhöhen. Es gibt also nicht nur eine Pflicht zur Quellenangabe, sondern Quellen haben für unsere Texte auch einen Nutzen.
Was ist eine Quellenangabe?
Mit einer Quellenangabe weisen wir darauf hin, dass wir uns auf fremde Informationen beziehen. Dies können Texte aus anderen Büchern, Zeitschriftenartikel, Internettexte oder auch Filme und Videos sein. Die Angabe einer Quelle sorgt also für Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Sie besagt nicht per se etwas über den Wahrheitsgehalt der Texte aus, denn natürlich können Quellen auch falsch sein.
Quellenangaben sind „Hinweise auf Texte, Gegenstände oder Fakten, auf die sich eine schriftliche Ausführung stützt und die sie ggf. in Teilen übernimmt. Die Angabe der Quelle unter Einhaltung formaler Zitiervorschriften ist (...) rechtlich verbindlich nach dem Urheberrecht“ (Universitätsbibliothek der HU Berlin, https://www.ub.hu-berlin.de/de/bibliotheksglossar/quellenangabe, abgerufen am 02.02.2021).
Wann gebe ich eine Quelle an?
Immer dann, wenn du deine eigene Argumentation auf fremde Informationen stützt, bedarf es einer Quellenangabe. Diese macht deine Ausführungen transparent und überprüfbar, sorgt also für eine gute Glaubwürdigkeit. Unter rechtlichen Gesichtspunkten sind Quellen notwendig, um fremdes Gedankengut von deiner eigenen schöpferischen Leistung abzugrenzen.
Das klingt leichter, als es in der Praxis ist. Denn ein Großteil unseres Gedankengutes lässt sich gar nicht einem bestimmten Urheber zuordnen. Dazu gehören zum Beispiel
- Sprichworte („Kindermund tut Wahrheit kund“)
- Bauernregeln (“Märzensonne – kurze Wonne“)
- Allgemeinplätze („Das Leben verändert sich ständig“)
Charakteristisch für solche Sätze ist jedoch, dass weder ihre Schöpfungshöhe noch ihr Aussagegehalt besonders hoch ist. Hier greift das Urhebergesetz also nicht. Denn eine gewisse geistige Schöpfungshöhe des Werkes ist Voraussetzung, um urheberrechtlich relevant zu sein.
Welche Arten von Quellenangaben gibt es?
Quellenangaben sind notwendig bei direkten und indirekten Zitaten. Hier zwei Beispiele für den einen und anderen Fall:
Direktes Zitat:
... "Grau, teurer Freund, ist alle Theorie // Und grün des Lebens goldner Baum.“ Goethe, Johann Wolfgang: Faust. Der Tragödie erster Teil. Vers 2038 f. / Mephistopheles
Indirektes Zitat:
... So ließ schon Altmeister Goethe seinen Mephistopheles in Faust Teil 1 (Vers 2038) sagen, alle Theorie sei grau. Das Leben selbst sei doch sehr viel farbenfroher.
Beim direkten Zitat handelt es sich also um eine 1:1-Textwiedergabe, die wir in Anführungszeichen setzen.
Beim indirekten Zitat paraphrasieren wir den Inhalt, nutzen also unsere eigenen Worte, um das Gleiche auszudrücken. Zudem verwenden wir den Konjunktiv, der dem Leser anzeigt, dass der Inhalt aus einer fremden Quelle stammt.
Wann verstoße ich gegen geltendes Urheberrecht?
1. Wenn Text wörtlich übernommen wird, ohne eine Quelle anzugeben, ist dies eine Urheberrechtsverletzung.
2. Wenn bei einem Text nur wenige Wörter geändert werden, die Satzstruktur und die Formulierung aber im Prinzip gleich bleiben und keine Quellenangabe erfolgt, ist dies ebenfalls eine Verletzung des Urheberrechts.
Wenn eigene, bereits publizierte Texte übernommen werden, ohne darauf hinzuweisen, ist dies zwar keine Urheberrechtsverletzung, aber ein Selbstplagiat. Wurde der frühere Text zum Beispiel von einem Verlag veröffentlicht, stellt das Selbstplagiat eine Verletzung der Nutzungsrechte des Verlages dar und wird rechtliche Folgen haben.
Formal korrekte Quellenangaben
Es gibt zahlreiche formale Möglichkeiten, auf Quellen hinzuweisen. Hier zwei Varianten als Beispiel:
1. Kurze Quellennennung in Klammer direkt hinter den Text plus ausführliche Quelle im Anhang.
Im Text: „Gute Briefings sind ein Dialog“ (Flockenhaus, 2016)
Im Literaturverzeichnis: Flockenhaus, Ute: 30 Minuten gute Briefings. Offenbach: Gabal, 2016
2. Indexierung mit Fuß- oder Endnote
Im Text: „Gute Briefings sind ein Dialog“[1]
Fußnote (siehe unten)
Zitatrecht: Wann darf ich unter Angabe der Quelle zitieren und wann nicht?
Das Zitat ist im Grunde eine Ausnahme des Urheberrechtes und gestattet uns, die Wiedergabe urheberrechtliche geschützter Texte. Allerdings darf ich nur dann zitieren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Zitat ist also kein Selbstzweck. Es hat dann Gültigkeit und Berechtigung, wenn
- das Zitat Erläuterungs-, Beleg- oder Veranschaulichungsfunktion hat;
- die Länge des Zitates einen gebotenen Rahmen nicht überschreitet (Daumenwert: max. eine halbe Buchseite);
- das Zitat mit einer formal korrekten Quellenangabe versehen ist.
Eine Sonderstellung unter den Zitaten nehmen die bekannten Bonmots ein, die wir alle so lieben. Hier reicht es in den meisten Fällen, wenn wir das Zitat durch Anführungszeichen kennzeichnen und den – meist prominenten Autor – hinzufügen.
Beispiel: „Schreiben ist leicht, man muss nicht die richtigen Wörter weglassen.“ (Mark Twain)
Wer sich genauer über das Urheberrecht informieren möchte, sei auf den Gesetzestext des Bundesministeriums für Justiz verwiesen: gesetze-im-internet.de/urhg/
Fazit: Quellen sind unter rechtlichen und inhaltlichen Gesichtspunkten wichtig. Am besten man notiert sie gleich beim Schreiben, so erspart man sich mühsames Suchen im Nachhinein.
Falls Fragen offen geblieben sind oder du ein spezielles Anliegen zum Thema "Quellenangabe" hast, mail mir gerne: mail@uteflockenhaus.de
[1] Flockenhaus, Ute: 30 Minuten gute Briefings. Offenbach: Gabal, 2016
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